Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktionen – was sparen Sie wirklich?

"19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt!" - ein beliebter Werbeslogan. Aber wie viel sparen Sie wirklich? Dieser Online-Rechner berechnet den tatsächlichen Rabatt von Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktionen, den reduzierten Preis und die darin wieder enthaltene Mehrwertsteuer.

Eingabedaten
Ursprünglicher Brutto-Verkaufspreis (mit MwSt.):
  Euro
Mehrwertsteuersatz:
  %
Ergebnisgenauigkeit:
  Nkst.
Datenschutzhinweis
Ergebnis
Ursprünglicher Preis
Brutto-Verkaufspreis (inkl. MwSt.):
179,90
 Euro
Mehrwertsteuerbetrag:
28,72
 Euro
"Mehrwertsteuer geschenkt" entspricht prozentualem Rabatt:
15,97
 %
Ursprünglicher Nettopreis entspricht neuem Brutto-Verkausfspreis:
151,18
 Euro
Darin wiederum enthaltene Mehrwertsteuer:
24,14
 Euro
Neuer Nettopreis (ohne MwSt.):
127,04
 Euro
Mehrwertsteuer - Säulendiagramm
020406080100120140160180200220Betrag in EuroBrutto (bisher)Netto (bisher)+ MwSt. (bisher)Brutto (neu)Netto (neu)+ MwSt. (neu)
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Nutzungsbedingungen

Ein Smartphone wird für 179,90 Euro angeboten, der Verkäufer wirbt mit "19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt!" Frage: Wie viel kostet das Smartphone jetzt "ohne Mehrwertsteuer"? Wie hoch ist der prozentuale Rabatt wirklich – und wie viel Mehrwertsteuer ist trotzdem noch im Preis enthalten? Denn der Verkäufer darf Ihnen das Smartphone gar nicht steuerfrei verkaufen...

Mit diesem Online-Rechner finden Sie es heraus: Geben Sie dazu einfach den ursprünglichen Brutto-Verkaufspreis (mit Mehrwertsteuer) ein, sowie den Mehrwertsteuersatz (in Deutschland regulär 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent), und klicken Sie auf Berechnen.

Das Ergebnis zeigt den im ursprünglichen Verkaufspreis enthaltenen Mehrwertsteuer-Betrag, die tatsächliche Höhe des Rabatts (in Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises) – Spoiler: Es sind keine 19 Prozent! – und den neuen Verkaufspreis "ohne Mehrwertsteuer" (den ursprünglichen Nettopreis), den Sie damit als Kunde zahlen.

Für Unternehmer, die sich die Mehrwertsteuer zurück erstatten lassen können, zeigt der Rechner zusätzlich die im neuen Verkaufspreis wiederum enthaltene Mehrwertsteuer und den neuen Nettopreis (neuer Verkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer).

So funktionieren "19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt"-Aktionen

Bei Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktionen erlässt Ihnen der Händler einen Betrag in Höhe der ursprünglichen Mehrwertsteuer. Sie bekommen also tatsächlich einen Rabatt, und der kann sich durchaus lohnen! Sie bekommen aber weder die Mehrwertsteuer erlassen, noch den vollen Mehrwertsteuersatz als Rabatt. So funktioniert es:

Mehrwertsteuer geschenkt: Der Verkäufer darf Ihnen die Mehrwertsteuer nicht erlassen. Er muss sie per Gesetz auf den Netto-Verkaufspreis aufrechnen, und Sie als Käufer müssen Sie zahlen, ob es Ihnen passt oder nicht. Was der Händler darf, ist Ihnen einen Rabatt in Höhe der ursprünglichen Mehrwertsteuer geben. Im neuen Verkaufspreis ist dann aber trotzdem wieder die Mehrwertsteuer enthalten.

Höhe des Rabatts: Ein prozentualer Rabatt bezieht sich in aller Regel auf den Verkaufspreis, also den Bruttopreis inkl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird aber auf den Nettopreis berechnet und auf diesen aufgeschlagen. Das führt dazu, dass der prozentuale Rabatt niedriger ist als der Mehrwertsteuersatz. Am besten lässt sich das am Beispiel zeigen:

Eine Ware hat einen Nettopreis von 100 Euro. Zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttopreis von 119 Euro. Das ist der Verkaufspreis, den der Kunde zahlt. Nun sagt der Verkäufer: "19 Prozent Mehrwertsteuer geschenkt!" und lässt Ihnen die 19 Euro nach. Sie sparen dabei 19 Prozent bezogen auf den Nettopreis. Bezogen auf den eigentlichen Verkaufspreis von 119 Euro sind das aber nur knapp 16 Prozent.

Sie sparen also weder die Mehrwertsteuer, noch 19 Prozent, sondern einen Betrag in Höhe der ursprünglichen Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer regulär berechnen

Bitte beachten Sie auch unsere Erläuterungen zur Ergebnisgenauigkeit und zur Zahlendarstellung.


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