Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist.
Ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Kürzel der Bundesländer
Nicht alle gesetzlichen Feiertage sind in Deutschland bundeseinheitlich:
Die Bundesländer können meist selbst entscheiden, welche Feiertage gesetzlich festgeschrieben sind, und welche nicht.
Unsere Online-Rechner zum Thema Feiertage und Brückentage zeigen deshalb durch Kürzel an, in welchen Bundesländern welche gesetzlichen Feiertage gelten.
Verwendet werden die offiziellen 2-Buchstaben-Abkürzungen der Bundesländer:
Kürzel
Bundesland
BW
Baden-Württemberg
BY
Bayern
BE
Berlin
BB
Brandenburg
HB
Bremen
HH
Hamburg
HE
Hessen
MV
Mecklenburg-Vorpommern
NI
Niedersachsen
NW
Nordrhein-Westfalen
RP
Rheinland-Pfalz
SL
Saarland
SN
Sachsen
ST
Sachsen-Anhalt
SH
Schleswig-Holstein
TH
Thüringen
Gesetzliche Feiertage, die in allen Bundesländern gelten, sind anstelle der Kürzel mit dem Hinweis bundesweit versehen.
Alle Online-Rechner zu Feiertagen und Brückentagen folgen den aktuellen gesetzlichen Regelungen für Deutschland. Änderungen der jüngeren Vergangenheit werden berücksichtigt. So war z.B. der Reformationstag (normalerweise nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag) im Jahr 2017 ausnahmsweise ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Dagegen hat seit 1995 nur noch Sachsen den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag; in den übrigen Bundesländern entfiel er zugunsten der Pflegeversicherung.