Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag ist der letzte verbliebene von ursprünglich sehr viel mehr Buß- und Bettagen, die früher übers ganze Jahr hinweg begangen wurden.

Sie stammen aus einer Zeit, in der es auch hier in Europa noch immer wieder zu schlimmen Hungersnöten, Seuchen und anderen humanitären Katastrophen kam. Die Menschen standen dem hilflos gegenüber – man kannte weder die Ursachen, noch konnte man sie wirkungsvoll bekämpfen oder sich davor schützen. Entsprechende Katastrophen galten als Strafe Gottes, die Ursache sah man in den Sünden der Menschen und in mangelndem Glauben. Vor diesem Hintergrund wurden nach und nach immer wieder neue Buß- und Bettagen eingeführt, an denen die Menschen dringend dazu angehalten waren, genau das zu tun: Zu beten und Buße zu tun bzw. ihre Sünden vor Gott zu bereuen, in der Hoffnung auf die Gnade Gottes.

Ursprünglich hatte in Deutschland jedes Bundesland seine eigenen Buß- und Bettage; weil das etwas unpraktisch war, einigte man sich schließlich auf einen einheitlichen bundesweiten Buß- und Bettag, der noch heute gilt und immer am Mittwoch vor dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent begangen wird. Das entspricht genau eineinhalb Wochen bzw. 11 Tage vor dem 1. Advent, womit der Buß- und Bettag auch der erste Feiertag im Jahr ist, der von Weihnachten abhängt.

Der Online-Rechner "Buß- und Bettag berechnen" zeigt, auf welches Datum der Feiertag je nach Jahr fällt – wahlweise für einzelne Jahre oder für ganze Jahresspannen.

Beispiel

Auf welche Daten fällt der Buß- und Bettag in den Jahren 2015 bis 2025?

Ergebnis im Online-Rechner "Buß- und Bettag berechnen" aufrufen.

Situation heute

Eigentlich ist der Buß- und Bettag ein explizit evangelischer Feiertag (die katholische Kirche hat dafür die vorösterliche Fastenzeit), wird heute aber durchaus auch von Katholiken begangen.

Im Zuge der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag 1990 zum bundesweiten gesetzlichen Feiertag. Der wurde 1995 aber schon wieder abgeschafft; durch den zusätzlichen Arbeitstag sollte die damals neu eingeführte soziale Pflegeversicherung mitfinanziert werden. Einzig das Bundesland Sachsen hat den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beibehalten. Deshalb zahlen hier die Arbeitnehmer einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag. Der Buß- und Bettag ist aber natürlich nach wie vor ein bundesweiter kirchlicher Feiertag.

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